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LSG Baden-Württemberg, 17.08.2009 - L 7 SO 3577/09 ER-B |
Zitiervorschläge
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.08.2009 - L 7 SO 3577/09 ER-B (https://dejure.org/2009,117703)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. August 2009 - L 7 SO 3577/09 ER-B (https://dejure.org/2009,117703)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2008 - L 6 AS 458/08
Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung aufgrund einer …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.08.2009 - L 7 SO 3577/09
Die Beschwerde wäre im Übrigen selbst dann nicht statthaft, wenn - was der Senat indes verneint - dem LSG Niedersachsen-Bremen im Beschluss vom 21. Oktober 2008 - L 6 AS 458/08 ER - (info also 2009, 31) zu folgen wäre, dass bei Prüfung des Beschwerdeausschlusses neben den Beschwerdegegenstand auch die Zulassungsgründe des § 144 Abs. 2 SGG heranzuziehen wären; denn keiner dieser Zulassungsgründe ist hier - auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des Antragstellers in seinem Fax vom 13. August 2009 - ersichtlich.
- LSG Baden-Württemberg, 17.06.2010 - L 7 SO 2743/10 Dies wäre dann der Fall, wenn eine Identität des Gegenstandes mit den in den früheren Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem SG (S 2 SO 1637/09 ER und S 2 SO 3450/09 ER) einstweilen erhobenen Ansprüchen bestehen würde; beide Verfahren sind bereits rechtskräftig abgeschlossen (vgl. Beschlüsse des SG vom 27. Juli und 3. November 2009 sowie Senatsbeschlüsse vom 17. August und 9. Dezember 2009 - L 7 SO 3577/09 ER-B und L 7 SO 5494/09 ER-B -).
- LSG Baden-Württemberg, 09.12.2009 - L 7 SO 5494/09 Eine Prüfung der Zulassungsgründe des § 144 Abs. 2 SGG kann entgegen der Auffassung des Antragstellers im Rahmen des vorliegenden gesetzlichen Beschwerdeausschlusses nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht erfolgen (vgl. etwa den zwischen den Beteiligten ergangenen Senatsbeschluss vom 17. August 2009 - L 7 SO 3577/09 ER-B - ferner Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2009 - L 5 AS 1426/09 B ER - (juris)).